Volkskultur Steiermark GmbH

Öffnungszeiten:
Mo bis Do: 9.00 – 16.00 Uhr
Fr: 9.00 – 13.00 Uhr

Volkskultur Steiermark GmbH

Sporgasse 23, 8010 Graz
Tel. +43 / 316 / 90 85 35
office@volkskultur-steiermark.at
www.volkskultur-steiermark.at
www.steirisches-heimatwerk.at

Öffnungszeiten:
Mo bis Do: 9.00 – 16.00 Uhr
Fr: 9.00 – 13.00 Uhr

Förderungen für Kulturelles Erbe & Volkskultur

Termine und Fristen 2026

Das Land Steiermark hat die Termine und Fristen für Förderungen im Bereich Kulturelles Erbe und Volkskultur bekannt gegeben.

Wer Förderungen für seine Vorhaben für 2027 beantragen will, muss sich jetzt an die Förderanträge setzen.
Im Oktober 2026 enden die Einreichfristen für die Anträge für 2027.

 

Einjährige Förderungsvereinbarungen für 2027

Einreichfrist: 15. Oktober 2026

 

Projektförderungen

Einreichfrist: 30. Oktober 2026

Die Frist gilt für Projektförderungen bis € 8.000 ebenso wie für Projektförderungen über € 8.000.

 

Der maximale Projektzeitraum wurde von bisher 9 auf 12 Monate erweitert.

Anträge rechtzeitig einreichen

Eine Förderung kann nur beantragt werden, wenn der vollständige Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht wird. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular am Kulturportal des Landes Steiermark.

Je nach Förderungsmaßnahme und -programm gelten unterschiedliche Einreichtermine. Diese werden auf dem Kulturportal des Landes Steiermark veröffentlicht.

 

Zum Kulturportal des Landes Steiermark

 

Einreichtermine auf einen Blick

 

15. Oktober 2026
Einjährige Förderungsvereinbarungen für 2027

 

30. Oktober 2026
Projektförderungen bis € 8.000

 

30. Oktober 2026
Projektförderungen über € 8.000

 

Wichtig: Die genannten Termine beziehen sich auf den Förderungsbereich Kulturelles Erbe und Volkskultur.