Sporgasse 23, 8010 Graz
Tel. +43 / 316 / 90 85 35
office@volkskultur-steiermark.at
www.volkskultur-steiermark.at
www.steirisches-heimatwerk.at
Öffnungszeiten:
Mo bis Do: 9.00 – 16.00 Uhr
Fr: 9.00 – 13.00 Uhr
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Mo bis Do: 9.00 – 16.00 Uhr
Fr: 9.00 – 13.00 Uhr
Das Land Steiermark hat die Termine und Fristen für Förderungen im Bereich Kulturelles Erbe und Volkskultur bekannt gegeben.
Wer Förderungen für seine Vorhaben für 2027 beantragen will, muss sich jetzt an die Förderanträge setzen.
Im Oktober 2026 enden die Einreichfristen für die Anträge für 2027.
Einjährige Förderungsvereinbarungen für 2027
Einreichfrist: 15. Oktober 2026
Projektförderungen
Einreichfrist: 30. Oktober 2026
Die Frist gilt für Projektförderungen bis € 8.000 ebenso wie für Projektförderungen über € 8.000.
Der maximale Projektzeitraum wurde von bisher 9 auf 12 Monate erweitert.
Anträge rechtzeitig einreichen
Eine Förderung kann nur beantragt werden, wenn der vollständige Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht wird. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular am Kulturportal des Landes Steiermark.
Je nach Förderungsmaßnahme und -programm gelten unterschiedliche Einreichtermine. Diese werden auf dem Kulturportal des Landes Steiermark veröffentlicht.
Zum Kulturportal des Landes Steiermark
Einreichtermine auf einen Blick
15. Oktober 2026
Einjährige Förderungsvereinbarungen für 2027
30. Oktober 2026
Projektförderungen bis € 8.000
30. Oktober 2026
Projektförderungen über € 8.000
Wichtig: Die genannten Termine beziehen sich auf den Förderungsbereich Kulturelles Erbe und Volkskultur.
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